9 Externe Begutachtung und Verabschiedung
Die Leitlinie wurde im Zeitraum vom 15.12.2022 bis 13.02.2023 von den Vorständen der beteiligten Fachgesellschaften verabschiedet*.
*Die DGSMP trägt die Leitlinie mit; diese kann aus Sicht der DGSMP wichtige Hilfestellungen zur Prävention eines dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend geben. Die DGSMP möchte darauf hinweisen, dass die Leitlinie ganz überwiegend verhaltenspräventive Empfehlungen enthält. In einer Aktualisierung der Leitlinie sollten verhältnispräventive Ansätze stärkere Berücksichtigung finden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Eltern in die alleinige Verantwortung genommen werden – dies könnte zu einer Stigmatisierung von sozial benachteiligten Familien führen. Aus DGSMP-Sicht wird ausdrücklich die hohe Bedeutung eines empathischen Zugangs zu allen in der Familienberatung Tätigen unterstrichen, der die (impliziten) Wünsche, Bedürfnisse und Verhaltensweisen ressourcenorientiert aufgreift und nach einer gemeinsamen Lösung im Sinne gesundheitlicher Ko-Produktion sucht.